Erste Schritte und weiterer Ablauf 

1. Erstgespräch


Falls Sie sich für eine Psychotherapie interessieren oder unsicher sind, ob eine Psychotherapie das Richtige für Sie ist, vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein Erstgespräch bzw die psychotherapeutische Sprechstunde.  Dieses Gespräch dient der ersten Orientierung und Einordnung der Symptomatik. Dabei berate ich Sie über die Notwendigkeit einer weiteren Behandlung und informiere Sie bei Bedarf hinsichtlich der verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten. 

2. Probesitzungen

Falls Therapiebedarf besteht und ich Ihnen einen freien Therapieplatz anbieten kann, werden im Anschluss 2 bis 4 "Probesitzungen" durchgeführt, in denen wir neben dem ersten Kennenlernen Ihr Anliegen genauer klären können, Ziele für die Therapie formulieren und die Übernahme der Kosten bei Ihrer Krankenkasse beantragen. In dieser Phase wird ebenfalls entschieden, ob die Therapie als Kurz- oder Langzeittherapie sowie Einzel- oder Gruppentherapie bzw. als Kombinationsbehandlung (also einer Mischung von Einzel- und Gruppentherapie) durchgeführt werden soll.

Falls ich Ihnen keinen freien Therapieplatz anbieten kann, kann bei besonderer Dringlichkeit, zur Krisenintervention bzw. zur Überbrückung der Wartezeit auf einen freien Therapieplatz eine Akutbehandlung begonnen werden, die bis zu 12 Sitzungen à 50 Minuten umfassen kann. 

3. Therapie

Die Dauer einer psychotherapeutischen Behandlung richtet sich nach Ihrem aktuellen Beschwerdebild.


Grundsätzlich wird zwischen der Kurzzeittherapie 1 und 2, mit einem Umfang von jeweils 12 Sitzungen, und einer Langzeittherapie mit 60 Sitzungen unterschieden. 


Falls wir im Verlauf der Therapie feststellen, dass das beantragte Stundenkontingent nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit einer Verlängerung der therapeutischen Behandlung. Eine vorzeitige Beendigung der Therapie ist ebenso möglich, falls ein volles Ausschöpfen des beantragten Stundenkontingents aufgrund einer raschen Symptombesserung nicht notwendig erscheint. 

4. Therapieende und Rückfallprophylaxe

In der letzten Therapiephase werden die Sitzungsabstände in der Regel verlängert, um die Therapie langsam auszuschleichen und zu prüfen, ob die Behandlungserfolge auch mit längeren Sitzungsabständen stabil bleiben. So können wir im Falle einer Krise oder Destabilisierung rasch reagieren und den Behandlungserfolg langfristig sichern. Zudem gibt es die Möglichkeit, nach Therapieende innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren einzelne Sitzungen aus dem beantragten Kontigent als Rückfallprophylaxe durchzuführen.



Häufige Fragen:

Ich finde keinen Therapieplatz, was kann ich tun?

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Leider ist es aktuell aufgrund der hohen Nachfrage für Betroffene häufig mit viel Mühe und Wartezeit verbunden, einen freien Therapieplatz zu finden. Meist kann ich nicht direkt einen freien Therapieplatz anbieten, wenn es mir möglich ist, versuche ich jedoch, eine Akuttherapie zur Überbrückung der Wartezeit anzubieten. Zudem können Sie sich an die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung wenden (Tel. 116 117), diese vermitteln zeitnah Erstgespräche und freie Therapieplätze.

Haben Sie eine Warteliste?

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Eine Warteliste für Einzeltherapie führe ich aufgrund der hohen Nachfrage leider nicht, Sie können sich aber gerne per Email oder telefonisch bei mir melden, wenn Sie auf der Suche nach einem freien Therapieplatz sind. Zudem finden Sie unter dem Menüpunkt „freie Therapieplätze“ Informationen, falls Kapazitäten verfügbar sind. Falls Interesse an einer Gruppentherapie besteht, melden Sie sich gerne, damit ich Sie vormerken kann.

Was tun im Notfall?

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In Krisensituationen können Sie sich an Ihren Hausarzt oder Psychiater wenden. Bei akuten Krise bzw außerhalb der üblichen Sprechzeiten wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder suchen Sie die nächstgelegene psychiatrische Klinik oder Notaufnahme auf. Hier finden Sie auch abends, nachts, an Wochenenden oder an Feiertagen Hilfe. Im Notfall, z.B. bei drängenden Suizidgedanken, wenden Sie sich bitte unmittelbar an den Rettungsdienst bzw. Notarzt unter 112.

Weitere hilfreiche Kontaktadressen sind:

  • Rettungsdienst/ Notarzt: 112
  • Polizei: 110
  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst/ Notfalldienst : 116 117 (kostenfrei)
  • Telefonseelsorge: 0800 111 0 111, 0800 111 0 222 (kostenfrei)



Kann ich den Therapeuten innerhalb einer laufenden Therapie wechseln?

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Ein Therapeutenwechsel ist manchmal aus unterschiedlichen Gründen, z.B. bei Umzug oder Krankheit, notwendig und erfolgt in der Regel problemlos. Falls bereits eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie bewilligt wurde, können die bereits bewilligten Stunden innerhalb des gleichen Verfahrens auf den neuen Therapeuten übertragen werden. Hierfür genügt eine Mitteilung an Ihre Krankenkasse mit Begründung. Dabei helfe ich Ihnen gerne.

Kann ich nach abgeschlossener Psychotherapie eine neue Therapie beantragen?

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Eine Neubeantragung nach abgeschlossener Behandlung ist nach 2 Jahren möglich. Bei Verfahrenswechsel oder in Ausnahmefällen, z.B. bei einer neuen Diagnose,  kann auch vorher eine Therapie beantragt werden.

Schreiben Sie mir gerne:

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