Antragsstellung und Kostenübernahme
Grundsätzlich ist die Abrechnung über private wie gesetzliche Krankenkassen möglich. Die Antragsstellung und Kostenübernahme für eine psychotherapeutische Behandlung unterscheiden sich jedoch zwischen gesetzlicher und privater Krankenkasse, daher erhalten Sie anbei einen ersten kurzen Überblick über die Unterschiede. Weitere Fragen klären wir gerne im Rahmen des Erstgesprächs oder Sie nehmen vorab Kontakt mit mir auf.
Die Kosten für Beratung und Coaching werden von den Krankenkassen nicht übernommen und müssen selbst getragen werden.
Gesetzliche Krankenkasse
Die Kosten für Erstgespräche im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde und Probestunden werden von den gesetzlichen Krankenkassen ohne gesonderte Antragstellung übernommen. Die Kosten für eine Akutbehandlung werden ebenfalls ohne vorherige Antragsstellung übernommen, eine Mitteilung an die Krankenkasse ist hier ausreichend. Die Übernahme der Kosten für eine Kurz- und/oder Langzeitbehandlung als Einzel- oder Gruppentherapie werden nach Antragsstellung ebenfalls übernommen.
Private Krankenkassen/Beihilfe
Private Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Die Rechnungsstellung erfolgt nach GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). Bitte klären Sie jedoch vor Therapiebeginn, ob und in welchem Umfang Psychotherapie mitversichert wurde bzw. welches Stundenkontingent Ihnen zur Verfügung steht. Zudem sollten Sie vorab klären, ob die Kosten für das Erstgespräch übernommen werden.
Selbstzahler/Coaching
Die Kosten für eine Sitzung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und müssen selbst getragen werden. Eine Abrechnung über die Krankenkasse ist nicht möglich